Sparerpauschbetrag optimal nutzen

Sparerpauschbetrag optimal nutzen: So sparst Du Steuern

Es gab eine Zeit in meinem Leben, da habe ich mich um das Thema Steuern bei der Geldanlage überhaupt nicht gekümmert. Ich habe mich gefreut, als die ersten Zinsen auf dem Tagesgeldkonto eingingen und als mein ETF Portfolio die ersten kleinen Ausschüttungen brachte. Doch als ich mir die Abrechnungen genauer anschaute, fiel mir auf, dass automatisch ein Teil meines Geldes an das Finanzamt abgeführt wurde. Das fühlte sich absolut unnötig an, denn wer möchte schon freiwillig Geld verschenken, wenn man den Sparerpauschbetrag optimal nutzen kann?

In Deutschland gibt es nämlich einen wunderbaren Freibetrag auf Kapitalerträge, der genau dafür sorgt, dass kleine und mittlere Gewinne aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen steuerfrei bleiben. Seit einiger Zeit liegt dieser Freibetrag bei immerhin eintausend Euro pro Person und Jahr, bei verheirateten Paaren sind es sogar zweitausend Euro. Das ist eine stolze Summe, die komplett in Deiner eigenen Tasche bleiben kann, wenn Du ein paar einfache Handgriffe erledigst.

Viele Menschen wissen zwar, dass es diesen Freibetrag gibt, nutzen ihn aber nicht richtig aus oder vergessen schlichtweg, ihn bei ihren Banken zu hinterlegen. In diesem umfassenden Guide zeige ich Dir aus meiner eigenen Erfahrung, wie Du das Maximum aus Deinen Freistellungsaufträgen herausholst, welche typischen Fallen auf Dich warten und wie Du Dein Depot stressfrei steuerlich optimierst.

Was der Freibetrag für Dein Geld bedeutet

Wenn Du Geld auf einem Tagesgeldkonto anlegst, Zinsen aus Festgeld kassierst oder Gewinne über ETFs und Aktien erzielst, greift grundsätzlich die deutsche Kapitalertragsteuer. Diese schlägt pauschal mit fünfundzwanzig Prozent zu Buche, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das bedeutet, dass ohne einen aktiven Freistellungsauftrag von jedem Euro Gewinn fast dreißig Cent direkt beim Staat landen. Das tut vor allem beim Vermögensaufbau weh, weil Dir dieses Geld für den Zinseszins-Effekt fehlt.

Der Gesetzgeber gewährt allen steuerpflichtigen Personen in Deutschland jedoch einen jährlichen Freibetrag. Bis zu einer Grenze von eintausend Euro an Erträgen musst Du keinen einzigen Cent Steuer zahlen. Wenn Du zum Beispiel in einem Jahr dreihundert Euro Zinsen auf dem Tagesgeldkonto erhältst und vierhundert Euro an Dividenden aus Deinem Depot kassierst, liegst Du mit insgesamt siebenhundert Euro Ertrag voll im steuerfreien Bereich. Vorausgesetzt natürlich, Du hast den Antrag richtig gestellt.

Wenn Du diesen Freibetrag ungenutzt verstreichen lässt, geht Dir jedes Jahr bares Geld verloren. Selbst wenn Du die zu viel gezahlten Steuern später über die Einkommensteuererklärung zurückholen kannst, bedeutet das unnötigen Aufwand und einen zeitweisen Verlust von Liquidität. Daher lohnt es sich ab dem ersten Euro Ertrag, das Thema selbst in die Hand zu nehmen.

Freistellungsauftrag einrichten und den Sparerpauschbetrag optimal nutzen

Um Deinen Freibetrag im Alltag wirksam einzusetzen, musst Du Deinen Banken und Brokern sogenannte Freistellungsaufträge erteilen. Eine Bank darf nämlich nicht einfach von sich aus annehmen, dass Du diesen Betrag bei ihr nutzen möchtest. Sie ist gesetzlich verpflichtet, die Steuer automatisch an das Finanzamt abzuführen, sofern kein schriftlicher oder digitaler Auftrag von Dir vorliegt. Zum Glück lässt sich dieser Auftrag heutzutage bei fast allen Direktbanken und Neobrokern mit wenigen Klicks im Online Banking einrichten.

Das Gute daran ist, dass Du die Gesamtsumme von eintausend Euro beliebig auf verschiedene Kreditinstitute aufteilen kannst. Wenn Du beispielsweise ein Tagesgeldkonto bei Bank A hast und Dein Wertpapierdepot bei Bank B führst, kannst Du Bank A dreihundert Euro und Bank B siebenhundert Euro zuweisen. So stellst Du sicher, dass auf beiden Konten Deine Erträge bis zu dieser jeweiligen Grenze ohne Steuerabzug gutgeschrieben werden.

Sparerpauschbetrag optimal nutzen

Damit Du den Sparerpauschbetrag optimal nutzen kannst, solltest Du Dir am besten eine kleine Übersicht erstellen. Eine einfache Tabelle auf dem Laptop oder ein Eintrag in Deinem Notizbuch reicht vollkommen aus. Trage dort alle Banken ein, bei denen Du Konten oder Depots besitzt, und notiere die jeweils eingerichtete Höhe des Freistellungsauftrags. Die Summe aller eingerichteten Aufträge darf am Ende des Jahres bei Einzelpersonen niemals die eintausend Euro überschreiten, da das Finanzamt die Daten automatisch abgleicht.

Die beste Strategie für die Verteilung auf Deine Depots

Die größte Herausforderung besteht meist darin, den Freibetrag so klug zu verteilen, dass er an den richtigen Stellen greift. Wenn Du beispielsweise zweihundert Euro Freibetrag bei einer Bank hinterlegt hast, bei der Du in diesem Jahr nur zehn Euro Zinsen bekommst, bleiben einhundertzweiundneunzig Euro ungenutzt. Gleichzeitig zahlt Dein Wertpapierdepot bei einem anderen Broker vielleicht hohe Dividenden, auf die Du Steuern zahlst, weil dort der eingerichtete Betrag zu niedrig gewählt war.

Eine bewährte Methode ist es, zuerst Deine absehbaren Zinserträge auf Sparkonten abzuschätzen. Wenn Du genau weißt, dass Dein Tagesgeld bei den aktuellen Zinsen im Laufe des Jahres voraussichtlich zweihundert Euro einbringen wird, richte bei dieser Bank einen Auftrag über genau zweihundert Euro ein. Den gesamten restlichen Betrag von achthundert Euro kannst Du dann Deinem Hauptdepot zuweisen, wo Deine ETFs und Aktien liegen.

Besonders spannend wird es, wenn Du ein ausgewogenes ETF Portfolio aufbaust und regelmäßig Erträge erzielst. Bei ausschüttenden ETFs oder Dividendenaktien fließen kontinuierlich Gewinne auf Dein Verrechnungskonto. Wenn Du dort Deinen Freibetrag hinterlegt hast, bleiben diese Gutschriften sofort komplett steuerfrei und stehen Dir direkt zum Reinvestieren zur Verfügung. Aber auch bei thesaurierenden ETFs, die Gewinne automatisch wieder anlegen, fällt zu Beginn eines jeden Jahres eine sogenannte Vorabpauschale an. So kannst Du den Sparerpauschbetrag optimal nutzen und verhinderst, dass für diese Vorabpauschale unverhofft Steuern von Deinem Verrechnungskonto abgebucht werden.

Falls Du im Laufe des Jahres merkst, dass sich Deine Erträge verschieben, kannst Du Deine Freistellungsaufträge bei den meisten Instituten jederzeit anpassen. Einige Banken erlauben Änderungen bis kurz vor Jahresende. Wenn Du den Sparerpauschbetrag optimal nutzen möchtest, lohnt sich daher im Spätherbst ein kurzer Kontrollblick auf Deine bisher aufgelaufenen Erträge des Jahres.

Steuern zurückholen über die Steuererklärung

Solltest Du im laufenden Jahr einmal vergessen haben, einen Freistellungsauftrag einzurichten, oder war die Verteilung nicht ganz ideal gewählt, ist das absolut kein Weltuntergang. Das Geld ist keineswegs verloren. Du kannst Dir die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer im Nachhinein über Deine jährliche Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

Dazu trägst Du Deine Erträge einfach in die Anlage KAP Deiner Steuererklärung ein. Deine Banken stellen Dir zu Beginn des Folgejahres eine Jahressteuerbescheinigung aus, in der genau steht, welche Erträge angefallen sind und wie viel Steuer gegebenenfalls abgeführt wurde. Das Finanzamt verrechnet diese Zahlen dann automatisch mit Deinem Gesamtfreibetrag und erstattet Dir zu viel gezahlte Beträge auf Dein Konto zurück.

Wer seinen Sparerpauschbetrag optimal nutzen will, sollte auch an verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften denken. Hier gibt es die Möglichkeit eines gemeinsamen Freistellungsauftrags über zweitausend Euro. Dieser kann flexibel auf gemeinsame oder Einzelkonten angewendet werden, was die Planung noch einfacher macht. Es lohnt sich, diese Einstellungen einmal gemeinsam durchzugehen und sauber zu dokumentieren.

Am Ende ist die richtige Einstellungsroutine für Deine Freistellungsaufträge ein kleiner Schritt mit großer Wirkung. Du musst dafür weder Finanzgenie sein noch stundenlang komplizierte Formularen ausfüllen. Mit einem klaren Überblick und minimalem Pflegeaufwand sorgst Du dafür, dass Deine hart erarbeiteten Renditen genau dort bleiben, wo sie hingehören, nämlich auf Deinem eigenen Konto.

Schönen Gruß vom GeldHüpfer

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